Kündigungsrecht

29.02.2024 - Allgemeines zurück
Das musst du wissen
Verschaffe dir einen groben Überblick über das Kündigungsrecht in Deutschland. So erfolgt eine rechtmäßige Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Stelle dir vor, du stehst am Anfang eines neuen Kapitels in deinem Berufsleben, bereit, mit frischem Elan und neuen Ideen durchzustarten. Doch so wie jede berufliche Laufbahn ihre Höhen hat, so kann sie auch unerwartete Wendungen nehmen, die uns vor die Herausforderung einer Kündigung stellen – sei es, dass wir selbst diesen Schritt gehen oder ihn von unserem Arbeitgeber erfahren. In solchen Momenten wird das Kündigungsrecht zu einem zentralen Thema, das Sicherheit und Orientierung bietet.

Das Kündigungsrecht in Deutschland ist durch eine Vielzahl von Gesetzestexten geregelt, die zusammen ein komplexes Regelwerk bilden. Zu den wichtigsten zählen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die §§ 620 ff. BGB, die die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung behandeln, sowie das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das den Schutz der Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen sicherstellt.

Nachfolgend erhältst du nun also einen groben Überblick über das Kündigungsrecht in Deutschland. 

Dieser soll deiner persönlichen Information dienen und ersetzt keine professionelle Rechtsberatung.

 

Arten der Kündigung

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist die Standardform der Vertragsbeendigung. Sie erfolgt unter Einhaltung der im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen. Ordentliche Kündigungen können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden.

Vom Arbeitgeber: In der Regel muss der Arbeitgeber einen gerechtfertigten Grund haben, der in personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Ursachen liegen kann. Der Kündigungsschutz, insbesondere für langjährige Mitarbeiter, Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder, muss beachtet werden.

Vom Arbeitnehmer: Auch Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen, oft um eine neue Stelle anzutreten oder aus persönlichen Gründen. Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist auch hier erforderlich.

 

 

Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist nur unter außergewöhnlichen Umständen zulässig, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung unzumutbar macht.

Für Arbeitgeber: Typische Gründe sind schwerwiegende Verstöße des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, wie Diebstahl, Betrug oder Arbeitsverweigerung.

Für Arbeitnehmer: Auch Arbeitnehmer können außerordentlich kündigen, etwa wenn der Arbeitgeber die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet oder den Lohn nicht zahlt.

Änderungskündigung

Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis, bietet dem Arbeitnehmer aber gleichzeitig an, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, dieses Angebot unter den neuen Bedingungen anzunehmen oder abzulehnen.

Einvernehmliche Beendigung

Neben den einseitigen Kündigungen gibt es die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Dabei einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und auf die Bedingungen dieser Beendigung. Solche Vereinbarungen können beispielsweise die Beendigungsfrist, Abfindungen und andere Konditionen umfassen.

Jede Kündigungsart hat ihre spezifischen Anforderungen, und es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

 

Kündigungsfristen

Kündigungsfristen sind zentrale Elemente im Kündigungsrecht, die festlegen, wie lange ein Arbeitsverhältnis nach einer Kündigungserklärung noch fortbesteht, bevor es endgültig beendet wird. Diese Fristen dienen dazu, beiden Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – genügend Zeit zu geben, sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzustellen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

Gesetzliche Kündigungsfristen

In vielen Ländern sind die Mindestkündigungsfristen gesetzlich geregelt. Diese gesetzlichen Vorgaben dienen als Basis, können jedoch durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge zu Gunsten des Arbeitnehmers verändert werden.

Für Arbeitnehmer: In der Regel beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das gibt dir als Arbeitnehmer die Flexibilität, relativ kurzfristig das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Für Arbeitgeber: Die Kündigungsfrist, die Arbeitgeber einhalten müssen, variiert häufig in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängert sich in der Regel auch die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber. Dies soll langjährigen Mitarbeitern eine längere Übergangszeit bieten, um eine neue Anstellung zu finden.

Vertragliche Kündigungsfristen

Arbeitsverträge und Tarifverträge können längere Kündigungsfristen festlegen, als gesetzlich vorgeschrieben. Solche vertraglichen Regelungen sind zulässig, solange sie die Mindeststandards des Gesetzes nicht unterschreiten und den Arbeitnehmer nicht benachteiligen.
 

Sonderfälle

In bestimmten Fällen können abweichende Regelungen gelten. Beispielsweise können für leitende Angestellte oder Geschäftsführer individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die von den Standard-Kündigungsfristen abweichen.

 

Kündigungsschutz

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Das Kündigungsschutzgesetz bildet die Grundlage des Kündigungsschutzes in Deutschland. Es findet Anwendung auf Arbeitsverhältnisse, die länger als sechs Monate bestehen, in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn vollzeitäquivalenten Arbeitnehmern. Das KSchG schreibt vor, dass Kündigungen sozial gerechtfertigt sein müssen, das heißt, sie müssen auf personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen beruhen.

Soziale Rechtfertigung

Personenbedingte Kündigung: 
Diese beruht auf Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, wie z.B. langfristige Krankheit oder mangelnde Qualifikation.

Verhaltensbedingte Kündigung: 
Sie ist gerechtfertigt bei Verstößen des Arbeitnehmers gegen seine vertraglichen Pflichten, beispielsweise bei wiederholtem Zuspätkommen oder Arbeitsverweigerung. In der Regel ist eine vorherige Abmahnung erforderlich.

Betriebsbedingte Kündigung: 
Wenn betriebliche Erfordernisse eine Reduzierung der Belegschaft notwendig machen, kann eine betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt sein. Hierbei muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl unter den Arbeitnehmern treffen, die Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt.

Besonderer Kündigungsschutz

Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern genießen einen erweiterten Schutz vor Kündigungen:

Schwangere und Mütter im Mutterschutz: 
Kündigungen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind grundsätzlich unzulässig, außer in Ausnahmefällen mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Elternzeit: 
Während der Elternzeit ist eine Kündigung nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.

Schwerbehinderte Menschen: 
Die Kündigung schwerbehinderter Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.

Betriebsratsmitglieder: 
Mitglieder des Betriebsrats und ähnliche Arbeitnehmervertreter genießen ebenfalls einen besonderen Kündigungsschutz.

Anhörung des Betriebsrats

Vor Ausspruch einer Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung darlegen. Der Betriebsrat kann der Kündigung zustimmen, widersprechen oder Bedenken äußern, wobei sein Widerspruch die Kündigung nicht automatisch unwirksam macht.

Kündigungsschutzklage

Arbeitnehmer, die der Ansicht sind, dass ihre Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, können innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Das Gericht prüft dann die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Ist die Kündigung unwirksam, kann das Arbeitsverhältnis fortgesetzt oder gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst werden.

 

Kündigungsschreiben

Schriftform

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen, auch per Telefon oder E-Mail, sind nach deutschem Arbeitsrecht nicht wirksam. Das Schriftformerfordernis soll sicherstellen, dass über die Kündigung und deren Gründe kein Zweifel besteht.

Unterschrift

Das Kündigungsschreiben muss von der kündigenden Partei, also in der Regel vom Arbeitgeber oder dessen Vertreter, eigenhändig unterschrieben sein. Eine maschinelle oder elektronische Unterschrift genügt nicht den Anforderungen des deutschen Arbeitsrechts.

Klarheit und Eindeutigkeit

Das Schreiben muss klar und unmissverständlich formulieren, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Empfehlenswert ist die Angabe des Kündigungsdatums bzw. des Zeitpunkts, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine Begründung der Kündigung muss im Kündigungsschreiben selbst nicht zwingend enthalten sein, kann aber aus Gründen der Fairness und Transparenz sinnvoll sein.

 

Übergabe des Kündigungsschreibens

Das Kündigungsschreiben muss dem Arbeitnehmer zugehen, um wirksam zu sein. Dies bedeutet, dass es so übermittelt werden muss, dass der Arbeitnehmer in der Lage ist, von seinem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Die Übergabe kann persönlich erfolgen oder durch Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang zu dokumentieren.

Einhalten der Kündigungsfristen

Das Kündigungsschreiben sollte unter Berücksichtigung der geltenden Kündigungsfristen verfasst werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald das Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer zugegangen ist.

Hinweis auf Kündigungsschutzklage

Es ist üblich, im Kündigungsschreiben darauf hinzuweisen, dass der Arbeitnehmer das Recht hat, gegen die Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Dies dient der Rechtssicherheit und stellt sicher, dass der Arbeitnehmer über seine Rechte informiert ist.

Sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Hinweise

In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, im Kündigungsschreiben Hinweise auf sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Aspekte der Kündigung, wie z.B. das Recht auf Arbeitslosengeld oder die Notwendigkeit, eine Steuerkarte einzureichen, zu geben.

Das Kündigungsschreiben ist ein entscheidender Schritt im Kündigungsprozess und muss sorgfältig formuliert werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die Kündigung wirksam zu machen. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

Fazit

Es ist entscheidend, sich bewusst zu sein, dass jeder Kündigungsfall seine eigenen Besonderheiten aufweist und von den individuellen Umständen des Arbeitsverhältnisses abhängt. Daher kann dieser Artikel nur einen ersten Einblick geben und dient lediglich der allgemeinen Information. Er ersetzt keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung durch einen qualifizierten Anwalt oder eine spezialisierte Rechtsberaterin. Bei konkreten Rechtsfragen oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit einer Kündigung ist es stets ratsam, professionellen Rechtsrat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die eigenen Rechte bestmöglich gewahrt werden.