Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

23.04.2024 - Karriere-Tipps
Verbotene Fragen im Bewerbungsgespräch: Wissenswertes und Tipps
Erfahre, welche Fragen dir in einem Vorstellungsgespräch nicht gestellt werden dürfen. Kenne die unzulässigen Fragen und lerne, mit diesen umzugehen.

Viele Bewerber treten mit gemischten Gefühlen in Vorstellungsgespräche ein: Einerseits möchten sie überzeugen und einen positiven Eindruck hinterlassen, andererseits fürchten sie Fragen, die zu tief in ihre Privatsphäre eindringen oder ihnen sogar zum Nachteil ausgelegt werden könnten. Dieser Balanceakt zwischen Offenheit und dem Schutz der eigenen Integrität stellt eine Herausforderung dar, die nicht selten Verunsicherung auslöst. Wie Bewerber diese Gratwanderung meistern können, indem unzulässige Fragen identifiziert, die Rechte der Bewerber gestärkt und klare Handlungsweisen für den Umgang mit heiklen Situationen aufgezeigt werden, erfährst du wenn du weiterliest. Denn gut möglich, dass auch du dich einmal in einer solchen Situation wiederfinden wirst.

 

Was sind unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch?

Zulässige Fragen vs. unzulässige Fragen

Zulässige Fragen beziehen sich direkt auf die Qualifikation und Eignung für die ausgeschriebene Position. Dazu gehören Fragen nach der Ausbildung, Berufserfahrung, fachlichen Fähigkeiten und Motivation für die Stelle. Also alles, was üblicherweise bereits in Teilen dem Lebenslauf und dem Bewerbungsschreiben entnommen werden kann.

Im Vorstellungsgespräch sollten Arbeitgeber sich jedoch von Fragen fernhalten, die in die Privatsphäre eindringen oder Diskriminierungspotenzial bergen. Dazu zählen insbesondere Fragen nach Familienplanung ("Planen Sie, Kinder zu bekommen?"), Religion oder Weltanschauung ("Welcher Religion gehören Sie an?"), Alter ("Wie alt sind Sie?"), Gesundheitszustand ("Haben Sie gesundheitliche Probleme?"), sexueller Orientierung ("Sind Sie homosexuell?"), Herkunft ("Woher kommen Sie ursprünglich?"), Gewerkschaftszugehörigkeit ("Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft?") und Vorstrafen, sofern diese nicht direkt jobrelevant sind. Solche Fragen gelten als unzulässig, da sie nicht unmittelbar die berufliche Eignung betreffen und das Risiko einer Diskriminierung erhöhen.

Was sind die Konsequenzen für den Arbeitgeber bei unzulässigen Fragen?

Stellt der Arbeitgeber unzulässige Fragen, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Der Bewerber hat unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere wenn er nachweisen kann, dass eine Ablehnung aufgrund einer Diskriminierung auf Basis einer unzulässigen Frage erfolgte. Zu möglichen rechtlichen Schritten zählen Beschwerden bei der Antidiskriminierungsstelle, zivilrechtliche Klagen auf Schadenersatz oder die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG. Bei Unsicherheiten kann es sich also lohnen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Rechtliche Konsequenzen - Diskriminierung

Was ist das Fragerecht des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch?

Natürlich hat ein Arbeitgeber Interesse daran, möglichst viele Informationen über einen Bewerber in Erfahrung zu bringen. Das Fragerecht des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch ist jedoch nicht uneingeschränkt. Es beschränkt sich auf Informationen, die für die Bewertung der fachlichen Eignung des Bewerbers für die ausgeschriebene Stelle relevant sind.

Die rechtlichen Grenzen bei der Fragestellung im Bewerbungsgespräch werden vor allem durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie Datenschutzvorschriften gesetzt. Diese Gesetze sollen Diskriminierung verhindern und die Privatsphäre der Bewerber schützen.

Recht zur Lüge: Darf man unzulässigen Fragen ausweichen?

In bestimmten Fällen ist es Bewerbern rechtlich tatsächlich gestattet, auf unzulässige Fragen nicht wahrheitsgemäß zu antworten, ohne dass ihnen daraus ein Nachteil entsteht. Hierdurch soll vermieden werden, dass die Nichtbeantwortung einer unzulässigen Frage im Bewerbungsprozess zur Benachteiligung des Bewerbers führt. Trotz dieses Rechtes ist zu bedenken, dass Ehrlichkeit und Transparenz entscheidende Grundsteine für ein gesundes Arbeitsverhältnis sind.

Tipps für Bewerber: Umgang mit unzulässigen Fragen

Bewerber sollten sich im Vorfeld über ihre Rechte informieren und Strategien zurechtlegen, wie sie auf unzulässige Fragen reagieren können. Wichtig ist, dabei professionell zu bleiben und die Kontrolle über das Gespräch zu behalten. Oft kann es schon helfen, einmal nach den Hintergründen, der Relevanz und dem Zusammenhang der gestellten Frage zu fragen. So wird dem Interviewer die Chance gegeben, die Frage zu präzisieren oder zu revidieren. In manchen Fällen kann es angemessen sein, die Beantwortung einer Frage freundlich abzulehnen, besonders wenn sie sehr persönlich ist. Ein möglicher Satz könnte sein: „Ich verstehe, dass Sie die bestmögliche Besetzung für die Stelle suchen, aber ich glaube, diese Frage ist für meine berufliche Qualifikation nicht relevant.“

Fazit

Ein angemessener Umgang mit unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch ist entscheidend für einen respektvollen und rechtlich konformen Bewerbungsprozess. Auch von Seiten des Arbeitgebers ist es also ratsam, Fragetechniken kritisch zu prüfen, um Diskriminierung zu vermeiden und eine faire Beurteilung der Bewerber zu gewährleisten. Gleichzeitig ist es für Bewerber wichtig, ihre Rechte zu kennen und auf unangemessene Fragen professionell zu reagieren, sei es durch das Umdeuten der Frage oder in bestimmten Fällen durch das Recht, nicht wahrheitsgemäß zu antworten.

Das Bewusstsein und der angemessene Umgang mit dieser Thematik stärken nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und potenziellem Mitarbeiter, sondern fördern auch eine Unternehmenskultur, die auf Respekt, Gleichheit und Transparenz basiert.

Erfolgreiches Vorstellungsgespräch